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Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht |
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24114 |
Kiel, den 11.02.2004 Schützenwall   31/35 /WEINHAN |
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  Strafanzeige |
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Der Xxxxx  Xxxxx, geboren  am  Xxxxx.Xxxxx  in  Xxxxx, wohnhaft  Xxxxx, Fernsprecher:  Xxxxx, zeigt an. |
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Die Geschä ftsnummer und den Ausgang des Verfahrens bitte ich mir mitzuteilen |
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Ich
erstatte Strafanzeige gegen Herrn Xxxxx Xxxxx, ehemaligerSchulleiter derXxxxxschule Xxxxx,                     wohnhaft Xxxxx,                     gegen unbekannt (Frau Xxxxx    vom  Kultusministerium                     und gegen Herrn Rechtsanwalt Xxxxx,  Xxxxx                 Bestechung (bezüglich unbekannt/Frau Xxxxxr)                   Parteiverrat (bezüglichHerrn RA Xxxxx) |
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Auf die Strafbarkeit einer falschen Verdä chtigung wurde ich hingewiesen |
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§ 164 StGB Wer einen anderen bei einer Behö rde oder einem zur Entgegennahme von
Anzeigen zustä ndigen Amtsträ ger oder militä rischen Vorgesetzten oder
ö
ffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer
Dienstpflicht in der Absicht verdä chtigt, ein behö rdliches Verfahren oder
andere behö rdliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu
lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer in der gleichen Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder ö ffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsä chlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behö rdliches Verfahren oder andere behö rdliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen. |
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Erforderlichenfalls stelle ich Strafantrag gegen sä mtliche Beteiligten
aus allen rechtlich in Betracht kommenden Gründen. |
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Um Einleitung der Ermittlungen wird gebeten |
 
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